§ 1 Anwendungsbereich
§1.1 Alle Leistungen und Angebote von WhiteLion GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die WhiteLion GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn WhiteLion GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn WhiteLion GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§1.3 Die Angebote und Leistungen von WhiteLion GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
§2.1 WhiteLion GmbH erbringt onlinebasierte Beratungsdienstleistungen für eCommerce Brands. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet WhiteLion GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen konkreter Umsatzgrenzen/Kennzahlen.
§2.2 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von WhiteLion GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch WhiteLion GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von WhiteLion GmbH unberührt.
§2.3 In Bezug auf die von WhiteLion GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht WhiteLion GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§2.4 WhiteLion GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.
§2.5 Sofern zwischen WhiteLion GmbH und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von WhiteLion GmbH stammen.
§2.6 Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von WhiteLion GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.
§2.7 Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen WhiteLion GmbH und dem Kunden.
§2.8 Durch die Buchung von Beratungsleistungen bei WhiteLion GmbH wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
§ 3 Zahlungen, Preise, Bedingungen
§3.1 Die Preise, die von WhiteLion GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
§3.2 Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine WhiteLion GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
§3.3 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde WhiteLion GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. WhiteLion GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
§3.4 WhiteLion GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
§3.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an WhiteLion GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
§3.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 4 Kündigung, Laufzeit
§4.1 Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
§4.2 Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
§4.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
§4.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 5 Verzug / außerordentliche Kündigung
§5.1 Fristen für die Leistungserbringung durch WhiteLion GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei WhiteLion GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei WhiteLion GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
§5.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält WhiteLion GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. WhiteLion GmbH ist nicht verpflichtet zu leisten, wenn eine oder mehrere Rechnungen in Verzug sind, dies begründet keine Minderung für weitere Zahlungen. Das Vertragsverhältnis sowie die Zahlungspflicht vom Kunden bleiben bestehen.
§5.3 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber WhiteLion GmbH in Verzug, ist WhiteLion GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. WhiteLion GmbH wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.§ 6 Erfüllung
§6.1 WhiteLion GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. WhiteLion GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
§6.2 Ist WhiteLion GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von WhiteLion GmbH unberührt.
§5.3 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber WhiteLion GmbH in Verzug, ist WhiteLion GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. WhiteLion GmbH wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.§ 6 Erfüllung
§6.1 WhiteLion GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. WhiteLion GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
§6.2 Ist WhiteLion GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von WhiteLion GmbH unberührt.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§6.1 Der Kunde verpflichtet sich, über den Inhalt und das Zustandekommen dieses Vertrags sowie über die gesamte bisherige und zukünftige Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung verwirkt der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall von einem zuständigen Gericht festgesetzt wird.
§6.2 Die WhiteLion GmbH ist von dieser Geheimhaltungspflicht ausdrücklich ausgenommen und behält sich das Recht vor, über die Zusammenarbeit frei zu verfügen, soweit dies im Rahmen der Geschäftsabwicklung oder für interne Zwecke erforderlich ist.
§ 7 Verhalten und Rücksichtnahme
§7.1 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§7.2 Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an daran zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte
§8.1 Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von WhiteLion GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien.
§8.2 Zugänge zu Onlineplattformen, auf denen WhiteLion GmbH für den Kunden gegebenenfalls Inhalte zur Verfügung stellt, werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte ist verboten.
§8.3 Eine Übertragung von Nutzungsrechten nach Absatz 1 und 2 findet ausschließlich unter dem Vorbehalt statt, dass der Kunde die WhiteLion GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
§8.4 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§8.5 Die Weitergabe unserer Programminhalte an nichtberechtigte Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
§ 9 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von WhiteLion GmbH anderweitig eingeräumt.
§ 10 Haftung
§10.1 WhiteLion GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WhiteLion GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§10.2 In den Grenzen nach Absatz 1 haftet WhiteLion GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 11 Schlussbestimmungen
§11.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von WhiteLion GmbH maßgeblich.
§11.2 Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen WhiteLion GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§11.3 Erfüllungsort ist der Sitz von WhiteLion GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von WhiteLion GmbH.
§11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. WhiteLion GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand 30. Dezember 2024
Besondere Regelungen für die Teilnahme an unseren Coaching-Programmen, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings
§ 1 Netiquette
(1) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit unserem Unternehmen auch stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und unseren Mitarbeitern umzugehen.(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen sind wir nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu unseren Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an unseren Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 2 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den von uns erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu unseren Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich festangestellter Mitarbeiter des Kunden).
(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, sonstwie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.
§ 3 Akquise anderer Coaching-Teilnehmer
(1) Dem Kunden ist es im Einzelfall gestattet, andere Coaching-Teilnehmer aus unseren Programmen für eigene Aufträge zu akquirieren. Die systematisch angelegte Kundenakquise ist jedoch untersagt. Kein Coaching-Teilnehmer darf durch Akquise-Versuche des Kunden belästigt werden.
(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung sind wir nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an unseren Social Media - Gruppen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 4 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während unserer Trainings und Live Calls geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 5 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung unserer Trainings- und Programmabläufe und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von uns zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.

